5. ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN ÜBER ZUSAMMENARBEIT AUF DEN GEBIETEN DES ERZIEHUNGSWESENS, DER WISSENSCHAFT UND DER KULTUR

Zusammenfassung


412. Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesens, der Wissenschaft und der Kultur

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Auszug


5. ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN ÜBER ZUSAMMENARBEIT AUF DEN GEBIETEN DES ERZIEHUNGSWESENS, DER WISSENSCHAFT UND DER KULTUR

(Übersetzung)

  

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Arabischen Republik Ägypten sind,

vom Wunsche geleitet, ihre Beziehungen auf den Gebieten des Erziehungswesens, der Wissenschaft und der Kultur weiterzuentwickeln, in Übereinstimmung mit dem am 11. Mai 1972 zwischen den beiden Staaten unterzeichneten Abkommen über ihre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur,

Wissenschaft und Erziehung Kundgemacht in BGBl. Nr. 435/1973 wie folgt übereingekommen:

Artikel 1

(1) Die Vertragsparteien fördern die direkte Zusammenarbeit und die gemeinsame Forschungsarbeit zwischen Universitäten und Forschungsinstitutionen beider Staaten auf den verschiedenen Gebieten der Lehre und Forschung, insbesondere zwischen der Universität Graz sowie der Technischen Universität Wien und der Universität Kairo einerseits sowie zwischen der Universität Wien und der Universität Assiout andererseits.

(2) Die Vertragsparteien unterstützen die Zusammenarbeit zwischen österreichischen Universitäten einerseits und der Al-Azhar-Universität andererseits.

(3) Besondere Aufmerksamkeit wird der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Medizin, Landwirtschaft und Orientalistik sowie der arabischen und deutschen Sprache und der arabischen und

österreichischen Literatur geschenkt.

Artikel 2

Während der Geltungsdauer dieses Übereinkommens fördern di...

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