Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 27. August 1976 über die Errichtung von Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern und die Festsetzung ihrer Sprengel

Zusammenfassung


508. Verordnung: Errichtung von Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern und Festsetzung ihrer Sprengel

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 27. August 1976 über die Errichtung von Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern und die Festsetzung ihrer Sprengel

Auf Grund der §§ 4 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 40 des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl.

Nr. 31/1969, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 173/1973 wird verordnet:

§ 1. (1) Für den Bereich der einzelnen Bundesländer werden Landesarbeitsämter an folgenden Orten errichtet:

in Eisenstadt für das Bundesland Burgenland mit Ausnahme der Gemeinde Bruckneudorf,

in Klagenfurt für das Bundesland Kärnten,

in Wien für das Bundesland Niederöste...

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