Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Erleichterung der Arbeitsaufnahme vom 23. November 1951, samt Notenwechsel vom 12. März 1958, betreffend die Abänderung der vorliegenden Vereinbarung.

Zusammenfassung


122. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Erleichterung der Arbeitsaufnahme samt Notenwechsel, betreffend die Abänderung der vorliegenden Vereinbarung.

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Auszug


Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Erleichterung der Arbeitsaufnahme vom 23. November 1951, samt Notenwechsel vom 12. März 1958, betreffend die Abänderung der vorliegenden Vereinbarung.

Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die Erleichterung der Arbeitsaufnahme vom 23. November 1951.

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland haben sich in dem Bestreben, die Beschäftigung der österreichischen Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Staatsangehörigen in der Republik Österreich zu erleichtern, über folgendes geeinigt:

„1. Bei Beschäftigung der österreichischen Staatsangehörigen, die am 1. Jänner 1951 in der Bundesrepublik Deutschland ihren dauernden...

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