Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 21. November 1966, betreffend Durchführung der Arbeitslosenversicherung in den Gemeinden Jungholz und Mittelberg

Zusammenfassung


267. Verordnung: Durchführung der Arbeitslosenversicherung in den Gemeinden Jungholz und Mittelberg

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 21. November 1966, betreffend Durchführung der Arbeitslosenversicherung in den Gemeinden Jungholz und Mittelberg

Auf Grund des § 66 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1958, BGBl. Nr. 199, wird zur Durchführung der Arbeitslosenversicherung in den Gemeinden Jung...

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