Zusammenfassung
221. Bundesgesetz: Herabsetzung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und Verwendung eines Teiles des Arbeitslosenversicherungsbeitrages?der Arbeiter zugunsten der Invalidenversicherung.
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Auszug
Bundesgesetz vom 15. Oktober 1948, betreffend die Herabsetzung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und Verwendung eines Teiles des Arbeitslosenversicherungsbeitrages der Arbeiter zugunsten der Invalidenversicherung.
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Der...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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