Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden

Zusammenfassung


25. Bundesgesetz: Änderung des Arbeitsmarktförderungsgesetzes, des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 und des Sonderunterstützungsgesetzes

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1 Änderung des Arbeitsmarktförderungsgesetzes Das Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl. Nr. 31/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 502/1993, wird wie folgt geändert:

1  § 50 samt Überschrift entfällt.

2. § 51 Abs. 3 entfällt; die nachfolgenden Abs. 4 bis 6 erhalten die Bezeichnung Abs. 3 bis 5.

3. Im § 51 a Abs. 1 wird der Ausdruck „für das Jahr 1993" durch den Ausdruck „für das Jahr 1993 und für das erste Halbjahr 1994", der Ausdruck „für die im Jahre 1993 begonnenen Maßnahmen" durch den Ausdruck „für die zwischen 1. Jänner 1993 und 30. Juni 1994 begonnenen Maßnahmen" und der Ausdruck â...

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