ÜBEREINKOMMEN über ein Arbeitsprogramm zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit

Zusammenfassung


404. Übereinkommen über ein Arbeitsprogramm zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit

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Auszug


ÜBEREINKOMMEN über ein Arbeitsprogramm zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik haben,

geleitet vom Wunsch, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in ihrer Gesamtheit zu entwickeln und zu vertiefen, zur Durchführung des Vertrages zwischen der Republik

Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft, unterzeichnet am 31. März 1978 Kundgemacht in BGBl. Nr. 237/1979 in Berlin,

folgendes vereinbart:

I. KULTUR UND KUNST Artikel 1

Beide Seiten tauschen auf der Grundlage von Vorschlägen und Einladungen innerhalb der Geltungsdauer dieses Übereinkommens Experten und Kulturschaffende auf den Gebieten der Literatur,

der Musik, der bildenden, der angewandten und der darstellenden Kunst, des Films — jeweils einschließlich der Volks- und Laienkunst — sowie der Architektur im Gesamtausmaß von 75 Tagen pro Vertragsstaat aus.

Artikel 2

Beide Seiten begrüßen die direkte Zusammenarbeit zwischen dem Österreichischen Institut für Formgebung ...

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