Zusammenfassung
310. Übereinkommen über ein Arbeitsprogramm zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1985 bis 1988
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Auszug
ÜBEREINKOMMEN über ein Arbeitsprogramm zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit für die Jahre 1985 bis 1988
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik sind,
geleitet von dem Wunsch, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in ihrer Gesamtheit zu entwickeln und zu vertiefen,zur Durchführung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur und Wissenschaft, unterzeichnet am 31. März 1978 Kundgemacht in BGBl. Nr. 237/1979 in Berlin,wie folgt übereingekommen:I. KULTUR UND KUNST Artikel 1Beide Seiten tauschen auf der Grundlage von Vorschlägen und Einladungen im Gültigkeitszeitraum dieses Arbeitsprogramms Experten und Kulturschaffende auf dem Gebiet der Literatur, der Musik, der bildenden, der angewandten und der darstellenden Kunst, der Unterhaltungskunst, des Films und zur Teilnahme (aktiv und passiv) an künstlerischen Wettbewerben, Kursen und Seminaren sowie zum Besuch von Festspielen für die Gesamtdauer von jeweils 180 Personentagen aus.  Artikel 2Beide Seiten tauschen im Gültigkeitszeitraum dieses Arbeitsprogramms auf den Gebieten a) Museumswesen,b) Denkmalpflege und Restaurierung,c) Bibliothekswesen (unter Einschluß der wissenschaftlichen Kinematographie)Experten für jeweils 30 Personentage pro Fachbereich aus.Artikel 3Beide Seiten begrüßen die gegense...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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