Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden

Bundesgesetzblatt, 27 April 2004 (Nr. 30/2004)

Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG) - BMWA (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Änderung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden

30. Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Das Arbeitszeitgesetz, BGBl. Nr. 461/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 122/2002, wird wie folgt geändert:

1. Im Abschnitt 5 wird nach der Überschrift "Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs"die Überschrift "Allgemeine Sonderbestimmungen" eingefügt.

2. § 18 Abs. 1 lautet:

"(1) In dem öffentlichen Verkehr dienenden Unternehmen gelten, soweit sie nicht nach § 1 Abs. 2 von diesem Bundesgesetz ausgenommen sind, die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nach Maßgabe des Abschnittes 5 für

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