Zusammenfassung
893. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Argentinischen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen
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Auszug
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE ARGENTINISCHE REPUBLIK, im folgenden die „Vertragsparteien" genannt,VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN ARTIKEL 1 Definitionen Für die Zwecke dieses Abkommens 1. umfaßt der Begriff „Investition" jeden in sämtlichen Wirtschaftsbereichen veranlagten oder wiederveranlagten Vermögenswert, sofern die Investition gemäß den Gesetzen und Rechtsvorschriften der Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet sie getätigt wird, vorgenommen wurde und insbesondere, aber nicht ausschließlich.a)  Eigentum an beweglichen und unbeweglichen   Sachen   sowie   sonsti...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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