Zusammenfassung
685. Abänderungsvorschlag zu Artikel l des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
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Auszug
Abänderungsvorschlag zu Artikel 1 des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen Kundgemacht in BGBl. Nr. 346/1975, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 38/1990.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.(...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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