Abänderungsvorschlag zu Artikel 1 des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen Kundgemacht in BGBl. Nr. 346/1975, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 38/1990.

Zusammenfassung


685. Abänderungsvorschlag zu Artikel l des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen

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Auszug


Abänderungsvorschlag zu Artikel 1 des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen Kundgemacht in BGBl. Nr. 346/1975, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 38/1990.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

(...

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