Zusammenfassung
413. Bundesgesetz: Rezeptpflichtgesetz
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Auszug
Bundesgesetz vom 25. Oktober 1972 über die Abgabe von Arzneimitteln auf Grund ärztlicher Verschreibung (Rezeptpflichtgesetz)
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Arzneimittel, die auch bei bestimmungsmäßigem Gebrauch das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder Tieren gefährden können, wenn sie ohne ärztliche oder tierärztlicheÜberwachung angewendet werden, dürfen nach Maßgabe der Vorschriften dieses Bundesgesetzes und der auf Grund dieses Bundesge-setzes erlassenen Verordnungen in Apotheken nur auf Grund ärztlicher Verschreibung...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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