Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. April 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 131 Aschacher Straße im Bereich der Marktgemeinde Aschach an der Donau

Zusammenfassung


216. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 131 Aschacher Straße im Bereich der Marktgemeinde Aschach an der Donau

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. April 1989 betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 131 Aschacher Straße im Bereich der Marktgemeinde Aschach an der Donau

Auf Grund des § 4 Abs. 2 ...

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