Kundmachung des Bundeskanzlers vom 31. März 1970, womit der Beschluß Nr. 1/ 1970 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 101/1970), verlautbart wird

Zusammenfassung


126. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 1/1970 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 31. März 1970, womit der Beschluß Nr. 1/ 1970 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 101/1970), verlautbart wird

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA ASSOZIIERUNG FINE...

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