Kundmachung des Bundeskanzlers vom 18. Jänner 1971, mit der der Beschluß Nr. 9/1970 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961 in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 36/1971), verlautbart wird

Zusammenfassung


38. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 9/1970 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 18. Jänner 1971, mit der der Beschluß Nr. 9/1970 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961 in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 36/1971), verlautbart wird

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA ASSOZIIER...

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