Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. Feber 1968, womit der Beschluß Nr. 12/1967 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 82/1968), verlautbart wird

Zusammenfassung


88. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 12/1967 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. Feber 1968, womit der Beschluß Nr. 12/1967 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 82/1968), verlautbart wird

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA ASSOZIIERUNG FINEF...

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