Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 21. Juni 1968, womit der Beschluß Nr. 1/1968 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 89/1968), verlautbart wird

Zusammenfassung


248. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 1/1968 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 21. Juni 1968, womit der Beschluß Nr. 1/1968 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 89/1968), verlautbart wird

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA ASSOZII...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen