Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. September 1968, womit die Beschlüsse Nr. 3, 4 und 5/1968 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 248/1968), verlautbart werden

Zusammenfassung


375. Kundmachung: Verlautbarung der Beschlüsse Nr. 3, 4 und 5/1968 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 20. September 1968, womit die Beschlüsse Nr. 3, 4 und 5/1968 des Gemeinsamen Rates, gefaßt auf Grund des Übereinkommens zur Schaffung einer Assoziierung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland (BGBl. Nr. 193/1961, in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 248/1968), verlautbart werden

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA ASSOZIIERUNG FINEFTA/DJC 3/68

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN RATES Nr. 3/1968

(In der 24. gemeinsamen Sit...

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