Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation zur Abänderung des Abkommens vom 11. Dezember 1957 über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation Siehe BGBl. Nr. 82/1958

Zusammenfassung


413. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation zur Abänderung des Abkommens über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation

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Auszug


Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation zur Abänderung des Abkommens vom 11. Dezember 1957 über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation Siehe BGBl. Nr. 82/1958

Nachdem das am 4. Juni 1970 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik

Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation zur Abänderung des Abkommens vom 11. Dezember 1957 über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation, welches also lautet:

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE INTERNATIONALE ATOMENERGIE-

ORGANISATION Mit Rücksicht auf Unterab...

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