Verordnung des Staatsamtes für Land- und Forstwirtschaft vom 31. Juli 1945 über die Erfassung, Aufbringung und Ablieferung von Getreide, Hülsenfrüchten und Kartoffeln.

Zusammenfassung


108. Verordnung: Erfassung, Aufbringung und Ablieferung von Getreide, Hülsenfrüchten und Kartoffeln.

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Auszug


Verordnung des Staatsamtes für Land- und Forstwirtschaft vom 31. Juli 1945 über die Erfassung, Aufbringung und Ablieferung von Getreide, Hülsenfrüchten und Kartoffeln.

Auf Grund des Gesetzes vom 3. Juli 1945,

St. G. Bl. Nr. 69, über das Verordnungsrecht des Staatsamtes für Land- und Forstwirtschaft,

betreffend landwirtschaftliche Erzeugnisse, wird verordnet:

Ablieferung von Brotgetreide.

§ 1. (1) Der gesamte Ernteertrag an Brotgetreide und Speise - Hülsenfrüc...

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