Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Aufbringung und Höhe der Mittel und der sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Zusammenhang mit der BSE-Krise, BGBl. II Nr. 60/2001 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 128/2001, geändert wird

Zusammenfassung


251. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufbringung und Höhe der Mittel und der sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Zusammenhang mit der BSE-Krise

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Aufbringung und Höhe der Mittel und der sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung von Zuschüssen im Zusammenhang mit der BSE-Krise, BGBl. II Nr. 60/2001 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 128/2001, geändert wird

Auf Grund des § 3 Z 3 lit. b des Katastrophenfondsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201/1996, zuletzt geändert mit Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2001, wird verordnet:

Die Verordn...

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