Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 11. Jänner 1988 über die Aufnahmsvoraussetzungen für den Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige

Zusammenfassung


71. Verordnung: Aufnahmsvoraussetzungen für den Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport vom 11. Jänner 1988 über die Aufnahmsvoraussetzungen für den Lehrgang für Behindertenarbeit für Berufstätige

Auf Grund des § 63 Abs. ...

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