Zusammenfassung
377. Verordnung: Ausbildung und Prüfung von Aufsichtsorganen zur Überwachung des Verkehrs mit den durch das Lebensmittelgesetz 1975 erfaßten Waren
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 29. Juni 1977 über die Ausbildung und Prüfung von Aufsichtsorganen zur Überwachung des Verkehrs mit den durch das Lebensmittelgesetz 1975 erfaßten Waren
Auf Grund des § 35 Abs. 6 des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG 1975), BGBl. Nr. 86, wird verordnet:
1.Abschnitt Ausbildung§ 1. (1) Vor der Zulassung zur Prüfung für Aufsichtsorgane zur Überwachung des Verkehrs mit den durch das LMG 1975 erfaßten Waren hat jeder Kandidat am Ausbildungslehrgang (§§ 2 bis 6) teilzunehmen. Für Bundesbedienstete ist die Teilnahme am Lehrgang. Dienst, sofern der Lehrgang während de...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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