Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 12. Dezember 1972 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen

Zusammenfassung


496. Verordnung: Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 12. Dezember 1972 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen

Auf Grund des § 17 Abs. 4 Einkommensteuergesetz 1972, BGBl. Nr. 440, wird verordnet:

§ 1

Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtigen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis neben dem Werbungskostenpauschbetrag nach § 62 Abs. 1 folgende Durchschnittssätze für...

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