Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 17. November 1975 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen

Zusammenfassung


597. Verordnung: Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 17. November 1975 über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen

Auf Grund des § 17 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes 1972, BGBl. Nr. 440, wird verordnet:

§ 1. (1) Für nachstehend genannte Gruppen von Steuerpflichtligen werden nach den jeweiligen Erfahrungen der Praxis neben dem Werbungskostenpauschbetrag nach § 62 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1972 folgende Durchschnittssätze für Werbungskosten auf die Dauer des aufrechten Dienstverhältnisses festgelegt:

1. Artisten a) Vortragskünstler, Hu...

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