Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 3. März 1986 über den Aufwand für den Krankentransport und die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen

Zusammenfassung


148. Verordnung: Aufwand für den Krankentransport und die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 3. März 1986 über den Aufwand für den Krankentransport und die Anstaltspflege von Wehrpflichtigen

Auf Grund des § 23 Abs. 3 des Heeresgebühr...

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