Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger und Kosten nachträglicher Anpassungen sowie Investitionen technischer Natur nach § 38 Abs. 3 und 4 Kinderbetreuungsgeldgesetz

Bundesgesetzblatt Nr. 325/2004, 12. August 2004Verordnung (V) › BMSG (Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz)

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Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger und Kosten nachträglicher Anpassungen sowie Investitionen technischer Natur nach § 38 Abs. 3 und 4 Kinderbetreuungsgeldgesetz

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Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Ersatz des einmaligen Aufwandes einschließlich der Implementierungskosten aller Krankenversicherungsträger und Kosten nachträglicher Anpassungen sowie Investitionen technischer Natur nach § 38 Abs. 3 und 4 Kinderbetreuungsgeldgesetz

325. Verordnung des Bundesministers für soziale Sic...

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