Verordnung des Bundeskanzlers vom 3. August 1976 betreffend die Satzungen des Beirates für die Statistik des Außenhandels

Zusammenfassung


437. Verordnung: Satzungen des Beirates für die Statistik des Außenhandels

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Auszug


Verordnung des Bundeskanzlers vom 3. August 1976 betreffend die Satzungen des Beirates für die Statistik des Außenhandels

Auf Grund des § 6 des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1946, BGBl. Nr. 11/1947, über den Beirat für die Statistik des Außenhandels beim

Österreichischen Statistischen Zentralamt werden nachfolgende Satzungen festgelegt:

Satzungen des Beirates für die Statistik de...

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