Bundesgesetz vom 29. Juni 1977, mit dem das Bundesgesetz über Ansprüche aus der Ableistung freiwilliger Waffenübungen geändert wird

Zusammenfassung


386. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über Ansprüche aus der Ableistung freiwilliger Waffenübungen

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Auszug


Bundesgesetz vom 29. Juni 1977, mit dem das Bundesgesetz über Ansprüche aus der Ableistung freiwilliger Waffenübungen geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Das Bundesgesetz über Ansprüche aus der Ableistung freiwilliger Waffenübungen, BGBl.

Nr. 311/196...

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