Zusammenfassung
386. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über Ansprüche aus der Ableistung freiwilliger Waffenübungen
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Bundesgesetz vom 29. Juni 1977, mit dem das Bundesgesetz über Ansprüche aus der Ableistung freiwilliger Waffenübungen geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Das Bundesgesetz über Ansprüche aus der Ableistung freiwilliger Waffenübungen, BGBl.Nr. 311/196...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links