Zusammenfassung
433. Bundesgesetz: Ausübung der Gerichtsbarkeit im Sinn des Art. 21 des Europäischen Übereinkommens über Staatenimmunität
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Bundesgesetz vom 3. Mai 1974 über die Ausübung der Gerichtsbarkeit im Sinn des Art. 21 des Europäischen Übereinkommens über Staatenimmunität
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Zur Feststellung, o...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links