Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 21. Jänner 1976, mit der die Verordnung betreffend die Ausbildung und die Prüfung für den Gehobenen Dienst im Österreichischen Postsparkassenamt geändert wird

Zusammenfassung


58. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Ausbildung und die Prüfung für den Gehobenen Dienst im Österreichischen Postsparkassenamt

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 21. Jänner 1976, mit der die Verordnung betreffend die Ausbildung und die Prüfung für den Gehobenen Dienst im Österreichischen Postsparkassenamt geändert wird

Auf Grund der §§ 8 bis 18 des Gehaltsüberleitungs...

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