Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern geändert wird

Zusammenfassung


24. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, BGBl.

Nr. 140/1974, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 770/1996, wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 Abs. 1 wird die Zitierung „§ 3 Abs. 2 lit. b sublit. bb“ durch die Zitierung „§ 3  Abs. 4  Z 6“

ersetzt.

2. Im § 3 Abs. 1, § 7 Abs. 2 und 3 sowie § 13 wi...

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