Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Juni 1990, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Großhandelskaufmann erlassen werden

Zusammenfassung


380. Verordnung: Erlassung von Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Großhandelskaufmann

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 19. Juni 1990, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Großhandelskaufmann erlassen werden

Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung der Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1978, BGBl. Nr. 232, und des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 381/1986

werden für den Lehrberuf Großhandelskaufmann folgende Ausbildungsvorschriften — bezügli...

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