Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Gießereimechaniker erlassen werden
Bundesgesetzblatt Nr. 326/1992, 30. Juni 1992 › Verordnung (V)
Angeknüpft als:Bundesgesetzblatt Nr. 326/1992, 30. Juni 1992 › Verordnung (V)
Angeknüpft als:Zusammenfassung
326. Verordnung: Erlassung von Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Gießereimechaniker
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Gießereimechaniker erlassen werden
Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 381/1986 werden für den Lehrberuf Gießereimechaniker folgende Ausbildungsvorschriften — bezüglich der Verhältniszahlen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und ...
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder