Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Speditionskaufmann erlassen werden

Zusammenfassung


318. Verordnung: Erlassung von Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Speditionskaufmann

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Speditionskaufmann erlassen werden

Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung der Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1978, BGBl. Nr. 232, und des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 381/1986

werden für den Lehrberuf Speditionskaufmann folgende Ausbildungsvorschriften — bezüglich der Verhältniszahle...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen