Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 28. März 1988, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Stempelerzeuger und Flexograf erlassen werden

Zusammenfassung


217. Verordnung: Erlassung von Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Stempelerzeuger und Flexograf

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 28. März 1988, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Stempelerzeuger und Flexograf erlassen werden

Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung der Berufsausbildungsgesetz-

Novelle 1978, BGBl. Nr. 232, und des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 381/1986 wird — bezüglich der Ve...

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