Zusammenfassung
217. Verordnung: Erlassung von Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Stempelerzeuger und Flexograf
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 28. März 1988, mit der Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Stempelerzeuger und Flexograf erlassen werden
Auf Grund des § 8 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, in der Fassung der Berufsausbildungsgesetz-
Novelle 1978, BGBl. Nr. 232, und des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 381/1986 wird — bezüglich der Ve...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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