Zusammenfassung
159. Bundesgesetz: Garantiegesetz 1955.
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Auszug
Bundesgesetz vom 20. Juli 1955, betreffend die Übernahme von Ausfallshaftungen durch den Bund (Garantiegesetz 1955).
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Das Bundesministerium für Finanzen wird ermächt...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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