Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 2. April 1981 über die Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen und Verlängerung der Geltungsdauer von Einfuhrbewilligungen

Zusammenfassung


196. Verordnung: Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen und Verlängerung der Geltungsdauer von Einfuhrbewilligungen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 2. April 1981 über die Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen und Verlängerung der Geltungsdauer von Einfuhrbewilligungen

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes 1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 469/1971 und 401/1974

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