Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Jänner 1990 über die Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen und Verlängerung der Geltungsdauer von Einfuhrbewilligungen

Bundesgesetzblatt, 09 Februar 1990 (Nr. 89/1990)

Verordnung (V)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


89. Verordnung: Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen und Verlängerung der Geltungsdauer von Einfuhrbewilligungen

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Jänner 1990 über die Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen und Verlängerung der Geltungsdauer von Einfuhrbewilligungen

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung des Bundesges...

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