Zusammenfassung
89. Verordnung: Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen und Verlängerung der Geltungsdauer von Einfuhrbewilligungen
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Jänner 1990 über die Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen und Verlängerung der Geltungsdauer von Einfuhrbewilligungen
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung des Bundesges...
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