Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Jänner 1990 über die Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen und Verlängerung der Geltungsdauer von Einfuhrbewilligungen

Zusammenfassung


89. Verordnung: Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen und Verlängerung der Geltungsdauer von Einfuhrbewilligungen

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 30. Jänner 1990 über die Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen und Verlängerung der Geltungsdauer von Einfuhrbewilligungen

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung des Bundesges...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen