Zusammenfassung
439. Verordnung: Ausgabe von Scheidemünzen zu 5 Schilling aus Kupfer-Nickel und Einziehung von Scheidemünzen zu 5 Schilling aus Silber
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Auszug
Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 5. Dezember 1968 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 5 Schilling aus Kupfer-Nickel und Einziehung von Scheidemünzen zu 5 Schilling aus Silber
§ 1. Auf Grund des § 1 des Scheidemünzengesetzes 1963, BGBl. Nr. 178, werden ab 15. Jänner 1969 im ...
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