Zusammenfassung
151. Bundesgesetz: Abänderung des Bundesgesetzes über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe (Ausgleichsabgabegesetz)
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Bundesgesetz vom 26. März 1969, mit dem das Bundesgesetz vom 21. Juni 1967 über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe (Ausgleichsabgabegesetz) abgeändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz vom 21. Juni 1967, BGBl.Nr. 219/1967 (Ausgleichsabgabegesetz), wird abgeändert wie folgt:1. Im § 1 Abs. 3 lit. a ist vor der Zoll...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links