Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990, das Heeresgebührengesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 1994, das Munitionslagergesetz, das Sperrgebietsgesetz 1995 und das Militär-Auszeichnungsgesetz geändert werden (Auslandseinsatzanpassungsgesetz ? AuslEAG)

Bundesgesetzblatt, 12 Juni 2001 (Nr. 56/2001)

Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


56. Bundesgesetz: Auslandseinsatzanpassungsgesetz ? AuslEAG

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990, das Heeresgebührengesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 1994, das Munitionslagergesetz, das Sperrgebietsgesetz 1995 und das Militär-Auszeichnungsgesetz geändert werden (Auslandseinsatzanpassungsgesetz ? AuslEAG)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Wehrgesetzes 1990

Das Wehrgesetz 1990, BGBl. Nr. 305, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 140/2000, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis entfallen die Überschriften zu den §§ 3 und 13.

2. Die §§ 3 und 13, jeweils samt Überschrift, entfallen.

3. Dem § 14 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die allgemeinen Dienstvorschriften hat die Bundesregierung durch Verordnung zu erlassen.

Diese Verordnung bedarf der Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates.“

4. Im § 17 Abs. 2 und im § 46b Abs. 5 entfällt jeweils der letzte Satz.

5. § 20 Abs. 1 vorletzter Satz entfällt.

6. § 20 Abs. 3 letzter Satz entfällt.

7. Im § 21 entfallen die Absatzbezeichnung „(1)“ sowie Abs. 2.

8. Im § 22 Abs. 1 lauten die ersten beiden Sätze:

„Die Stellungskommission hat zu bestehen aus 1. einem Offizier als Vorsitzenden und 2. einem Arzt und einem Bediensteten mit dem abgeschlossenen Hochschulstudium der Psychologie als weiteren Mitgliedern.

Die Mitglieder sind vom zuständigen Militärkommandanten zu bestellen.“

9. Im § 32 Abs. 1 und im § 69a Abs. 11 entfällt jeweils der letzte Satz.

10. § 32 Abs. 2 lau...

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