Bundesgesetz vom 30. Jänner 1946 über die Rechtshilfe, die Auslieferung und Durchlieferung in Strafsachen, für die nach österreichischem Recht das Volksgericht zuständig wäre.

Zusammenfassung


66. Bundesgesetz: Die Rechtshilfe, die Auslieferung und Durchlieferung in Strafsachen, für die nach österreichischem Recht das Volksgericht zuständig wäre.

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Auszug


Bundesgesetz vom 30. Jänner 1946 über die Rechtshilfe, die Auslieferung und Durchlieferung in Strafsachen, für die nach österreichischem Recht das Volksgericht zuständig wäre.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Ersucht ein St...

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