Zusammenfassung
140. Bundesverfassungsgesetz: Rechtshilfe, die Auslieferung und Durchlieferung in Strafsachen, für die nach österreichischem Recht das Volksgericht zuständig wäre.
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Auszug
Bundesverfassungsgesetz vom 24. Juli 1946 über die Rechtshilfe, die Auslieferung und Durchlieferung in Strafsachen, für die nach österreichischem Recht das Volksgericht zuständig wäre.
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Ersucht ein ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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