Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Ausschreibung und das Aufnahmeverfahren dem Bundesasylamt übertragen wird

Zusammenfassung


222. Verordnung: Übertragung der Ausschreibung und des Aufnahmeverfahrens an das Bundesasylamt

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Ausschreibung und das Aufnahmeverfahren dem Bundesasylamt übertragen wird

Auf Grund des...

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