Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 12. Juni 1959, betreffend die Ratifikation des Abkommens über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung, durch Belgien und Griechenland.

Bundesgesetzblatt, 25 Juni 1959 (Nr. 143/1959)

Kundmachung (K)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


143. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung durch Belgien.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 12. Juni 1959, betreffend die Ratifikation des Abkommens über den Austausch von Kriegsbeschädigten zwischen den Mitgliedsländern des Europarates zum Zwecke der ärztlichen Behandlung, durch Belgien und Griechenland.

Nach einer Mitteilung ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes