Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 18. März 1974 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 10 Schilling aus automatensicherem Münzwerkstoff und Einziehung von Scheidemünzen zu 10 Schilling aus Silber

Zusammenfassung


174. Verordnung: Ausgabe von Scheidemünzen zu 10 Schilling aus automatensicherem Münzwerkstoff und Einziehung von Scheidemünzen zu 10 Schilling aus Silber

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 18. März 1974 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 10 Schilling aus automatensicherem Münzwerkstoff und Einziehung von Scheidemünzen zu 10 Schilling aus Silber

Auf Grund der §§ 1 und 5 des Scheidemünzengesetzes 1963, BGBl. Nr. 178, in der Fassung des Bundesgesetzes B...

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