Zusammenfassung
16. Selbstbeschränkungs- und Autorisationsabkommen betreffend den Export bestimmter Kleidung von Macao nach Österreich samt Anhang
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Auszug
Selbstbeschränkungs- und Autorisationsabkommen betreffend den Export bestimmter Kleidung von Macao nach Österreich
(Übersetzung)
REPUBLIK ÖSTERREICHBUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN Wien, 31. Oktober 1990Exzellenz!1. Ich beehre mich, auf das ABKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN HANDEL MIT TEXTILIEN Kundgemacht in BGBl. Nr. 623/1974, das in Genf am 20. Dezember 1973 abgeschlossen wurde (im folgenden ABKOMMEN bezeichnet),...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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