Kundmachung des Bundeskanzlers vom 21. April 1987 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie die Vernichtung solcher Waffen

Zusammenfassung


178. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie die Vernichtung solcher Waffen

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 21. April 1987 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie die Vernichtung solcher Waffen

Nach Mitteilungen der Regierungen des...

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