Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden

Bundesgesetzblatt Nr. 33/2005, 9. Juni 2005Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG) › BMF (Bundesministerium für Finanzen)

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Zusammenfassung


Änderung des Bankwesengesetzes, des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden

33. Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel 1

Änderung des Bankwesengesetzes

Das Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 32/2005, wird wie folgt geändert:

1. § 22 Abs. 6c erster Satz lautet:

"Der Bankprüfer hat die Zulässigkeit und Richtigkeit der Netting-Vereinbarungen sowie die Erfüllung der Bedingungen des Abs. 6b zu prüfen und im bankaufsichtlichen Prüfungsbericht zu erläutern."

2. § 22c Abs. 4 letzter Satz lautet:

"Das übergeordnete Kreditinstitut hat den Nachweis über die Erfüllung der Bedingungen jederzeit bereit zu halten und der FMA auf Verlangen vorzulegen."

3. § 23 Abs. 1 Z 2 lit. a bis c lauten:"a)er gemäß den Bestimmungen des Abschnittes XII nach Abzug aller vorhersehbaren Steuern, Abgaben und Gewinnausschüttungen ermittelt wurde,b)der Bankprüfer die Richtigkeit der Ermittlung nach lit. a geprüft hat undc)das Kreditinstitut der FMA die Richtigkeit der Ermittlung nach lit. a nachgewiesen hat."...

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